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   RG, 07.10.1930 - II 463/30   

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https://dejure.org/1930,227
RG, 07.10.1930 - II 463/30 (https://dejure.org/1930,227)
RG, Entscheidung vom 07.10.1930 - II 463/30 (https://dejure.org/1930,227)
RG, Entscheidung vom 07. Oktober 1930 - II 463/30 (https://dejure.org/1930,227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Muß die Absicht des Täters beim Betrug darauf gerichtet sein, den Vermögensvorteil durch die Vermögensverfügung des Getäuschten zu erlangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 433
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
    Wenn schließlich dem Angeklagten als Vermögensschaden die Diskontspesen der Volksbank zur Last gelegt werden, so ist dabei übersehen, dass als Betrugsschaden nur das in Betracht kommt, was nach der Absicht des Angeklagten aus dem Vermögen der Bank zu seiner Bereicherung in sein Vermögen übergehen sollte (vgl. RGSt 64, 433; 75, 378).
  • BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59

    Rechtsmittel

    Als Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB kommt nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 64, 433, 435; BGHSt 6, 115, 116 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]; BGH 1 StR 490/51 vom 20. Mai 1952) nur das in Betracht, was nach der Absicht des Täters aus dem Vermögen des Betroffenen in sein eigenes Vermögen übergehen sollte (Grundsatz der sog. Stoffgleichheit).
  • BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62

    Rechtsmittel

    Für die Entscheidung ist eine Tatsache dann ohne Bedeutung, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht erkennbar ist oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs ungeeignet ist, die zu treffende Entscheidung irgendwie zu beeinflussen (RGSt 64, 433).
  • BGH, 24.11.1959 - 1 StR 567/59

    Rechtsmittel

    Für die Entscheidung ist eine Tatsache dann ohne Bedeutung, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht erkennbar ist oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhanges ungeeignet ist, die zu treffende Entscheidung irgendwie zu beeinflussen (RGSt 64, 433).
  • BGH, 20.01.1956 - 2 StR 319/55

    Rechtsmittel

    Indem die Strafkammer schlechthin eine Identität des Vermögensschadens, der durch die mittels Täuschung herbeigeführte Vermögensverfügung verursacht wurde, mit dem vom Täter erstrebten Vermögensvorteil für überflüssig erklärt, setzt sie sich in Gegensatz zu der Rechtsprechung (RGSt 64, 433; 75, 379; BGHSt 6, 115).
  • BGH, 07.01.1954 - 4 StR 685/53

    Rechtsmittel

    Dabei ist verkannt, dass der Tatbestand des Betrugs Stoffgleichheit zwischen dem zugefügten Vermögensschaden und dem erstrebten Vermögensvorteil voraussetzt (vgl. RGSt 64, 433, 435; BGH v. 27. September 1951 - 4 StR 386/51).
  • BGH, 08.10.1953 - 3 StR 895/52

    Rechtsmittel

    Täuschung ausgelösten Verfügung übergehen soll, daß also das Streben des Täters dahin geht, durch die Vermögensverfügung des Getäuschten einen Vermögensvorteil zu erlangen, (RGSt 64, 433, [435]).
  • BGH, 11.09.1951 - 2 StR 276/51

    Rechtsmittel

    Es kommt hierfür nach § 263 StGB darauf an, dass der Täter danach strebt, durch die Vermögensverfügung des Getäuschten einen Vermögensvorteil zu erlangen, RGSt 64, 433.
  • BGH, 30.04.1963 - 1 StR 97/63

    Absehen von einer Zeugenvernehmung wegen Bedeutungslosigkeit der Beweiserhebung

    Ohne Bedeutung ist eine Tatsache dann, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht erkennbar ist, oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhanges ungeeignet ist, die zu treffende Entscheidung irgendwie zu beeinflussen (RGSt 64, 433).
  • BGH, 27.09.1951 - 4 StR 386/51

    Anschein der Liquidität als Vermögensvorteil i.S.d. § 263 Strafgesetzbuch (StGB)

    Es genügt ebenfalls nicht, dass der Angeklagte den durch die Täuschung begründeten Anschein der Zahlungsfähigkeit dieser Firma dazu benutzen wollte, deren Vermögenslage durch den Abschluss eines vorteilhaften Vermögensübernahmevertrages mit der W. Automobilgesellschaft, also durch weitere - möglicherweise unredliche - Handlungen günstiger zu gestalten, denn in diesem Falle fehlt es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen der schädigenden Vermögensverfügung und dem erstrebten Vermögensvorteil (RGSt 63, 255; 64, 433, 435; 75, 378, 379; JW 1935, 527 Nr. 32).
  • LG Freiburg, 10.06.1948 - 1 Ks 1/48

    Erschiessung zweier fahnenflüchtiger deutscher Soldaten sowie eines Pfarrers

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